22.11.2021 | Newsletter
Übermittlung der 2G-Nachweise (QR-Code) als Voraussetzung für Hallennutzung
Liebe Mitglieder,
Hallennutzung nur mit 2G-Nachweis
im letzten Newsletter hatten wir Euch auf die seit Montag den 15.11.2021 geltende Corona-Verordnung hingewiesen und Euch um zeitnahen Nachweis über Euren Impf- oder Genesenenstatus gebeten.
Leider sind dieser Aufforderung bislang nicht alle Spielenden nachgekommen – weder alle Mieterinnen und Mieter, und auch nicht alle Mitspielerinnen und Mitspieler.
Um es hier ganz klar zu sagen: Die geltende Corona-Verordnung sieht sehr harte Sanktionen vor, nicht nur Geldstrafen gegenüber denjenigen, die diese Regelungen missachten sowie gegenüber dem Vorstand – letzten Endes geht es darum, dass wir weiter Tennis in der Halle spielen können, oder diese schlimmstenfalls geschlossen wird.
Daher müssen wir leider noch ein letztes Mal an Euch appellieren, uns so schnell wie möglich die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ab sofort darf sich niemand mehr in der Halle aufhalten, der nicht wie im letzten Newsletter erläutert seinen 2G-Status dem Verein gegenüber nachgewiesen hat (oder davon ausnahmsweise befreit ist, s.u.).
Hier nochmal die Regeln des Senats:
Nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) dürfen gedeckte Sportanlagen betreten, mit der Maßgabe, dass Personen unter 18 Jahren eingelassen werden dürfen, wenn sie maximal 24 Stunden zuvor negativ getestet sind. Auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (dies muss mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden), können einen negativen Test nicht älter als 24 Stunden vorweisen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schülerausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Bis Ende dieser Woche (aber definitiv vor dem nächsten Betreten der Halle!) müsst Ihr die Nachweise vorlegen:
Der Name, Geburtsdatum und der QR-Code müssen voll sichtbar und leserlich sein, dazu wie gesagt die gebuchten Stunde(n). Auch die negativen Tests und ggfls. die ärztlichen Bescheinigungen müssen vor Spielbeginn ohne weitere Aufforderung über die o.g. Wege an den Verein übermittelt werden.
Der Vorstand und der Geschäftsstellenleiter werden stichprobenartig Nachweise in der Halle kontrollieren, bitte vergesst also nicht, diese mitzubringen.
Ohne Nachweise keine Hallenbenutzung, keine Nutzung der Umkleiden und der Gastro!
Auch uns als Vorstand macht die Gesamtsituation keine Freude, wir bitten sehr um Eure unkomplizierte Kooperation, damit wir a) möglichst wenig Aufwand haben und b) gemeinsam weiter die Halle nutzen können.
Lüften in der Halle
Wir begrüßen es natürlich, dass regelmäßig gelüftet wird. Aus energetischer Sicht ist es jedoch zielführend, nicht dauerzulüften, sondern (beim Spielerwechsel/Abziehen) konsequent stoßzulüften. Das sollte beim großen Hallenvolumen auch zur Pandemiekontrolle ausreichen.
Impfaktion
Für diejenigen, die sich kurzfristig impfen (oder boostern) lassen wollen, hier ein besonderer Hinweis unseres Mitglieds Ernst Pfeiffer:
Am kommenden Samstag, 27.11. zwischen 9:00 und 15:00 Uhr organisiert der Landessportbund eine freie Impfaktion im Poststadion, zu der jeder Impfberechtigte antreten kann – eine tolle Initiative:
https://moabitonline.de/events?event_id=24373
Termine
Nach der Impfung im Poststadion könnt Ihr gleich kommen zu unserer:
Sportliche Grüße
Der Vorstand
Liebe Mitglieder,
Hallennutzung nur mit 2G-Nachweis
im letzten Newsletter hatten wir Euch auf die seit Montag den 15.11.2021 geltende Corona-Verordnung hingewiesen und Euch um zeitnahen Nachweis über Euren Impf- oder Genesenenstatus gebeten.
Leider sind dieser Aufforderung bislang nicht alle Spielenden nachgekommen – weder alle Mieterinnen und Mieter, und auch nicht alle Mitspielerinnen und Mitspieler.
Um es hier ganz klar zu sagen: Die geltende Corona-Verordnung sieht sehr harte Sanktionen vor, nicht nur Geldstrafen gegenüber denjenigen, die diese Regelungen missachten sowie gegenüber dem Vorstand – letzten Endes geht es darum, dass wir weiter Tennis in der Halle spielen können, oder diese schlimmstenfalls geschlossen wird.
Daher müssen wir leider noch ein letztes Mal an Euch appellieren, uns so schnell wie möglich die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ab sofort darf sich niemand mehr in der Halle aufhalten, der nicht wie im letzten Newsletter erläutert seinen 2G-Status dem Verein gegenüber nachgewiesen hat (oder davon ausnahmsweise befreit ist, s.u.).
- Akzeptiert werden nur voll lesbare QR-Codes (keine gelben Impfpässe oder schriftliche Dokumente anderer Art)
- Alle Mieter müssen nicht nur ihre eigenen Daten übermitteln – sie sind auch dafür verantwortlich, dass ALLE auf den gebuchten Stunden Spielenden ebenso verfahren.
- Alle Mieter/Mitspielenden müssen obligatorisch Tag und Uhrzeit mitangeben, an denen sie spielen – nur so können wir den Überblick behalten.
- Dazu gehören auch Gelegenheitsspieler, auch und insbesondere, wenn sie nicht Mitglied sein sollten: auch sie müssen ein Zertifikat vorlegen – verantwortlich sind die Platzmieter!
- Um den Dokumentationspflichten nachzukommen, gilt ab sofort folgendes Prozedere: Spielgemeinschaften, die das ganze Jahr durchgeplant haben, können ihre Jahrespläne einreichen. Gruppen, die kurzfristiger planen, müssen spätestens am Tag nach der gebuchten Stunde, bevorzugt aber vorher die Anwesenden benennen – was nicht vom Nachweis der 2G-Regelung befreit.
- Die Nachweise müssen auch in der Halle auf Nachfrage vorgezeigt werden können.
- Bei Mannschaftsspielen (Samstagsabends) ist der Gastgeber (also die jeweilige Mannschaft) für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich.
Hier nochmal die Regeln des Senats:
Nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) dürfen gedeckte Sportanlagen betreten, mit der Maßgabe, dass Personen unter 18 Jahren eingelassen werden dürfen, wenn sie maximal 24 Stunden zuvor negativ getestet sind. Auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (dies muss mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden), können einen negativen Test nicht älter als 24 Stunden vorweisen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schülerausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Bis Ende dieser Woche (aber definitiv vor dem nächsten Betreten der Halle!) müsst Ihr die Nachweise vorlegen:
- in unserer Geschäftsstelle montags (9 - 14 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (9 - 14 Uhr) persönlich
- oder per Mail an [email protected]
- oder als Nachricht (MMS, WhatsApp, Signal) an die Geschäftsstelle (Martin Müller, 0176-58733382).
Der Name, Geburtsdatum und der QR-Code müssen voll sichtbar und leserlich sein, dazu wie gesagt die gebuchten Stunde(n). Auch die negativen Tests und ggfls. die ärztlichen Bescheinigungen müssen vor Spielbeginn ohne weitere Aufforderung über die o.g. Wege an den Verein übermittelt werden.
Der Vorstand und der Geschäftsstellenleiter werden stichprobenartig Nachweise in der Halle kontrollieren, bitte vergesst also nicht, diese mitzubringen.
Ohne Nachweise keine Hallenbenutzung, keine Nutzung der Umkleiden und der Gastro!
Auch uns als Vorstand macht die Gesamtsituation keine Freude, wir bitten sehr um Eure unkomplizierte Kooperation, damit wir a) möglichst wenig Aufwand haben und b) gemeinsam weiter die Halle nutzen können.
Lüften in der Halle
Wir begrüßen es natürlich, dass regelmäßig gelüftet wird. Aus energetischer Sicht ist es jedoch zielführend, nicht dauerzulüften, sondern (beim Spielerwechsel/Abziehen) konsequent stoßzulüften. Das sollte beim großen Hallenvolumen auch zur Pandemiekontrolle ausreichen.
Impfaktion
Für diejenigen, die sich kurzfristig impfen (oder boostern) lassen wollen, hier ein besonderer Hinweis unseres Mitglieds Ernst Pfeiffer:
Am kommenden Samstag, 27.11. zwischen 9:00 und 15:00 Uhr organisiert der Landessportbund eine freie Impfaktion im Poststadion, zu der jeder Impfberechtigte antreten kann – eine tolle Initiative:
https://moabitonline.de/events?event_id=24373
Termine
Nach der Impfung im Poststadion könnt Ihr gleich kommen zu unserer:
- 27.11.2021 Herbstaktion der Mitglieder des TC Tiergarten von 10 bis 14 Uhr mit anschließendem Essen und Trinken (Rouladen, auch vegetarisch, auch draußen)
Anmeldungen für die bessere Planung unter [email protected] - 11.12.2021 Justyna lädt ab 17:00 zum Weihnachtsessen
- 24.12.2021 bis 31.12.2021: Die Gastronomie bleibt geschlossen, Bestellungen für Lieferung von Weihnachtsessen können bis 24.12. mittags bei Justyna aufgegeben werden
Sportliche Grüße
Der Vorstand