11.05.2020 | Coronavirus - Information des Vorstands
Bewirtung, Doppel und größere Trainingsgruppen ab Freitag 15.05.2020, bitte weiterhin Regeln einhalten
Liebe Mitglieder,
eine weitere Woche Tennis im TC Tiergarten liegt hinter uns – das Wetter war schön, die Plätze gut besucht, und trotzdem sind wir von unserem normalen Vereinsleben noch weit entfernt.
Weitere, lange erwartete Lockerungen für das öffentliche Leben sind letzte Woche von der Politik beschlossen worden, diese betreffen auch unseren Tennisverein. Ab dem 15.5., also kommenden Freitag, dürfen Speisegaststätten in Berlin wieder eröffnen, unter den gegebenen Vorsichtsmaßnahmen.
Wir freuen uns darauf, dass Justyna uns wieder bewirten darf. Sie wird ab Freitag zunächst täglich von 10 Uhr bis etwa 21 Uhr öffnen. Natürlich werden Spargelgerichte angeboten, neben vielen anderen leckeren Speisen. Bitte befolgt die Regeln, die Justyna und ihr Team Euch mitteilen, am Anfang wird es sicher etwas ungewöhnlich sein, mit Mindestabstand ein Kaltgetränk nach einem Match zu sich zu nehmen – aber besser als gar keine Geselligkeit!
Ab dem 15.5. können auch wieder größere Trainingsgruppen die Plätze benutzen – dazu werden die Trainer sich mit ihren Schülern bzw. deren Eltern verständigen. Auch Doppel kann dann wieder gespielt werden, wir werden bookandplay zeitnah anpassen.
Viele der schon bekannten Regeln gelten jedoch weiter. Dazu gehört insbesondere, dass die Umkleiden und Duschen nach wie vor gesperrt sind. In den letzten Tagen haben immer wieder Mitglieder gegen diese Vorschriften der Landesregierung verstoßen – insbesondere einige Herren haben sich da unrühmlich hervorgetan.
Wir appellieren erneut an alle, sich an die Regeln zu halten. Sollte in den nächsten Tagen wiederholt geduscht oder die Umkleiden benutzt werden, sehen wir uns gezwungen, diese zu verschließen. Leiden würden die Spindbesitzer, die wir rechtzeitig zur Leerung der Spinde auffordern würden.
Wie gesagt: niemand im Vorstand macht es Freude, unseren Mitgliedern diese Vorgaben zu machen und gelegentlich auch etwas direkt anzusprechen. Eure Solidarität und Euer Verständnis machen uns diese Aufgabe leichter, und wir freuen uns alle zusammen darüber, dass wir gemeinsam dem kleinen gelben Ball hinterherlaufen können.
Erneut erinnern möchten wir an die die obligatorische Platzpflege: die Plätze sind schon in recht gutem Zustand, trotzdem bitte vor jeder Stunde ausreichend zu wässern.
Nach dem Spiel bitte die größten Löcher zutreten, mit dem Dreikant Unebenheiten begradigen, und dann sorgfältig, bis in die Ecken, abziehen.
Sonnenschirme stehen auf der Terrasse für die Plätze zur Verfügung, bitte bei Bedarf dort mitnehmen und nach dem Spiel wieder dort deponieren.
Der Tennisverband hat zwischenzeitlich die vorläufige Planung der Verbandsspiele unter tvbb.liga.nu veröffentlicht – geplant wird nun, die Saison ab dem 10. Juni zu spielen. Wir werden Euch dazu auf dem Laufenden halten – auch die Planungen für vereinsinterne Turniere und besonders das Clubturnier werden sicher davon beeinflusst werden.
Hier noch einmal zusammengefasst die geltenden Regelungen, auf die sich der Vorstand verständigt hat:
Wir appellieren weiterhin an Eure Vernunft und hoffen auf Eure fortgesetzte Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Mit der wiedereröffneten Gastronomie geht unser Vereinsleben einen wichtigen Schritt voran. Bitte haltet weiterhin Abstand – und bleibt gesund!
Euer Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Liebe Mitglieder,
eine weitere Woche Tennis im TC Tiergarten liegt hinter uns – das Wetter war schön, die Plätze gut besucht, und trotzdem sind wir von unserem normalen Vereinsleben noch weit entfernt.
Weitere, lange erwartete Lockerungen für das öffentliche Leben sind letzte Woche von der Politik beschlossen worden, diese betreffen auch unseren Tennisverein. Ab dem 15.5., also kommenden Freitag, dürfen Speisegaststätten in Berlin wieder eröffnen, unter den gegebenen Vorsichtsmaßnahmen.
Wir freuen uns darauf, dass Justyna uns wieder bewirten darf. Sie wird ab Freitag zunächst täglich von 10 Uhr bis etwa 21 Uhr öffnen. Natürlich werden Spargelgerichte angeboten, neben vielen anderen leckeren Speisen. Bitte befolgt die Regeln, die Justyna und ihr Team Euch mitteilen, am Anfang wird es sicher etwas ungewöhnlich sein, mit Mindestabstand ein Kaltgetränk nach einem Match zu sich zu nehmen – aber besser als gar keine Geselligkeit!
Ab dem 15.5. können auch wieder größere Trainingsgruppen die Plätze benutzen – dazu werden die Trainer sich mit ihren Schülern bzw. deren Eltern verständigen. Auch Doppel kann dann wieder gespielt werden, wir werden bookandplay zeitnah anpassen.
Viele der schon bekannten Regeln gelten jedoch weiter. Dazu gehört insbesondere, dass die Umkleiden und Duschen nach wie vor gesperrt sind. In den letzten Tagen haben immer wieder Mitglieder gegen diese Vorschriften der Landesregierung verstoßen – insbesondere einige Herren haben sich da unrühmlich hervorgetan.
Wir appellieren erneut an alle, sich an die Regeln zu halten. Sollte in den nächsten Tagen wiederholt geduscht oder die Umkleiden benutzt werden, sehen wir uns gezwungen, diese zu verschließen. Leiden würden die Spindbesitzer, die wir rechtzeitig zur Leerung der Spinde auffordern würden.
Wie gesagt: niemand im Vorstand macht es Freude, unseren Mitgliedern diese Vorgaben zu machen und gelegentlich auch etwas direkt anzusprechen. Eure Solidarität und Euer Verständnis machen uns diese Aufgabe leichter, und wir freuen uns alle zusammen darüber, dass wir gemeinsam dem kleinen gelben Ball hinterherlaufen können.
Erneut erinnern möchten wir an die die obligatorische Platzpflege: die Plätze sind schon in recht gutem Zustand, trotzdem bitte vor jeder Stunde ausreichend zu wässern.
Nach dem Spiel bitte die größten Löcher zutreten, mit dem Dreikant Unebenheiten begradigen, und dann sorgfältig, bis in die Ecken, abziehen.
Sonnenschirme stehen auf der Terrasse für die Plätze zur Verfügung, bitte bei Bedarf dort mitnehmen und nach dem Spiel wieder dort deponieren.
Der Tennisverband hat zwischenzeitlich die vorläufige Planung der Verbandsspiele unter tvbb.liga.nu veröffentlicht – geplant wird nun, die Saison ab dem 10. Juni zu spielen. Wir werden Euch dazu auf dem Laufenden halten – auch die Planungen für vereinsinterne Turniere und besonders das Clubturnier werden sicher davon beeinflusst werden.
Hier noch einmal zusammengefasst die geltenden Regelungen, auf die sich der Vorstand verständigt hat:
- Die Anlage darf ausschließlich zur Ausübung des Tennisspiels betreten werden – sowie zum Verweilen in der Gastronomie.
- Auch Kinder und Jugendliche dürfen sich ausschließlich während des eigenen Tennisspiels auf der Anlage aufhalten. Eine Begleitung von spielenden Eltern durch ihre Kinder ist untersagt.
- Die Platzreservierung wird ab sofort ausschließlich online über Book and Play möglich sein. Reservierungen sind erst am Vortag ausführbar, 24 Stunden im Voraus (z.B. 18 Uhr sonntags für 18 Uhr montags). Doppelspiele sind ab dem 15.5. erlaubt. Wichtig: Reservierungen sind nur möglich mit Partnern, d.h. bei der Buchung müssen weitere freigeschaltete Mitglieder mit benannt werden.
- Die Kontoeinrichtung erfolgt auf Book and Play. Zur Info: unser Verein ist am einfachsten unter „Tiergarten“ zu finden. Eine Freischaltung durch uns erfolgt zeitnah.
- Mit der Reservierung und dem Erscheinen auf der Anlage bestätigt jedes Mitglied, dass es fieber- und symptomfrei ist, sich nicht in Quarantäne befindet und auch sonst kein Covid-Krankheits- oder -Verdachtsfall im unmittelbaren Umfeld existiert.
- Reservierungen sind nur für die Mitglieder möglich, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Dies wird regelmäßig geprüft, ggfls. erfolgt eine Benachrichtigung, dass nicht gespielt werden darf.
- Aufgrund der durch die Beschränkungen vorhersehbar hohen Reservierungsintensität beschränken wir die Spielmöglichkeiten bis auf weiteres auf vier (4) Reservierungen pro Woche pro Spieler. Maximal zwei dieser Reservierungen sollten nach 17 Uhr stattfinden, die zwei anderen außerhalb der Hauptnachfragezeit.
- Gäste und passive Mitglieder sind bis auf weiteres nicht spielberechtigt.
- Training ist mit bis zu zwei (2) Schülern möglich, wenn sich der Trainer an der Seite auf Netzhöhe aufhält, bzw. einer der Schüler pausiert. Ab 15.5. sind größere Trainingsgruppen erlaubt.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten.
- Die Tennishalle darf weiterhin nicht genutzt werden.
- Die Umkleiden sind gesperrt (Zugang zu den Spinden ist möglich), Duschen ist untersagt. Nur die WC-Anlagen im Flur sind geöffnet. Bitte spielfertig angezogen auf der Anlage erscheinen.
- Bitte regelmäßig die Hände waschen und die Möglichkeiten zur Handdesinfektion nutzen.
- Den Anweisungen der anwesenden Vorstandsmitglieder, des Geschäftsstellenleiters sowie des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir appellieren weiterhin an Eure Vernunft und hoffen auf Eure fortgesetzte Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Mit der wiedereröffneten Gastronomie geht unser Vereinsleben einen wichtigen Schritt voran. Bitte haltet weiterhin Abstand – und bleibt gesund!
Euer Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.