04.05.2020 | Coronavirus - Information des Vorstands
4 Online-Buchungen pro Woche, Fazit der ersten Woche, bitte Regeln einhalten
Liebe Mitglieder,
vor einer Woche haben wir den Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen aufgenommen – und wir, der Vorstand, möchten Euch zunächst ganz herzlich danken. Danken für Euer Verständnis, für Eure Geduld und Euer Mitmachen. Der Übergang auf die elektronische Platzreservierung hat ohne größere Probleme funktioniert, es gab ausreichend Plätze für alle, ein erster Trainingsbetrieb hat sich auch wieder eingestellt, und die Corona-Regeln wurden grundsätzlich eingehalten.
Vor diesem Hintergrund und den noch offenen Buchungsfenstern haben wir entschieden, ab sofort 4 Einzelstunden pro Mitglied pro Woche zu ermöglichen. Damit kommen wir den ambitionierten Vielspielern entgegen – wir möchten Euch aber sehr bitten, höchstens 2 Mal/Woche Montags – Freitags nach 17 Uhr zu spielen.
Die allermeisten haben sich an die von uns festgelegten Regeln gehalten, die sich aus den Vorgaben des Senats ableiten. Es gab breite Zustimmung zu unserem Vorgehen, zu einzelnen Punkten konstruktive Kritik, in Einzelfällen aber leider auch harsches Unverständnis. All das spiegelt die Vielfalt unserer Mitgliedschaft wider und zeigt, wie lebhaft und diskussionsfreudig unser Verein ist.
Für uns ist und bleibt jedoch klar, dass, solange der Beschluss des Senats Gültigkeit hat, wir diesen umsetzen müssen und werden. Insofern appellieren wir weiterhin an Euch, die von uns eingeführten Maßnahmen mitzutragen – und auch weiterhin dementsprechend zu handeln.
Um es noch einmal zu sagen: Wir machen das alles nicht, um Euch und uns das Leben schwerer zu machen, als unbedingt nötig. Wir machen das, um sicherzustellen, dass wir weiterhin Tennis spielen können. Denn eins ist klar: Tennisplätze werden kontrolliert, und Tennisvereine bleiben nur offen, wenn die Maßnahmen den Vorgaben des Senats entsprechen.
Im Mittelpunkt unseres Vorgehens stand die Einführung einer Online-Platzreservierung. Das Ziel war und ist eindeutig: Auf die Anlage sollen nur diejenigen kommen, die sicher einen Platz zum Spielen haben. So ist es nach wie vor unzulässig, ohne Reservierung in einer „Reservierungslücke“ bei bookandplay sein Glück zu versuchen: nicht nur umgeht das die vorgegebene, jetzt großzügigere Limitierung bzw. hält eine weitere Stunde mit Online-Reservierung offen. Vielmehr führt es, wenn es jeder machte, genau zu dem Effekt, den wir nicht haben wollen – zu viele Mitglieder auf der Anlage, die ihr Glück versuchen.
Erinnern möchten wir auch an zwei weitere, wichtige Regeln: die Umkleiden und Duschen sind (außer zur Entnahme von Dingen aus den Spinden) nach wie vor gesperrt – und neben den gerade spielenden Mitgliedern dürfen keine weiteren Familienmitglieder oder Bekannte die Anlage benutzen.
Wir sind guter Dinge, dass die Beschränkungen nach und nach gelockert werden. Auch für Justyna und ihr Team ist das selbstverständlich von großem wirtschaftlichem Interesse – und damit für uns alle. Wir als Verein wünschen uns nichts mehr, als dass wir auch in Zukunft gut mit ihr zusammenarbeiten können. Ihr Einsatz für die Terrasse und die Außenanlage in den letzten Wochen war wirklich fantastisch, dafür ein ganz herzliches Dankeschön von uns allen.
Nun aber auch noch ein paar Worte zu den Plätzen und zur Platzpflege: Wie jedes Jahr bedürfen die noch weichen Plätze zu Beginn der Saison besonderer Zuwendung: die kommenden Tage sollen wieder sehr trocken werden, vor jeder Stunde muss obligatorisch gewässert werden.
Nach dem Spiel bitte die größten Löcher zutreten, mit dem Dreikant Unebenheiten begradigen, und dann sorgfältig, bis in die Ecken, abziehen.
Sonnenschirme stehen auf der Terrasse für die Plätze zur Verfügung, bitte bei Bedarf dort mitnehmen und nach dem Spiel wieder dort deponieren.
Der Tennisverband hat zwischenzeitlich die vorläufige Planung der Verbandsspiele unter tvbb.liga.nu veröffentlicht – die Saison soll jetzt vom 9. Juni bis 27. September gespielt werden. Wir werden Euch dazu auf dem Laufenden halten – auch die Planungen für vereinsinterne Turniere und besonders das Clubturnier werden sicher davon beeinflusst werden.
Hier noch einmal zusammengefasst die geltenden Regelungen, auf die sich der Vorstand verständigt hat:
Wir als Vorstand werden das Reservierungsverhalten und die Beachtung der anderen Regeln evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen beschließen. Wir appellieren weiterhin an Eure Vernunft und hoffen auf Eure fortgesetzte Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Wie schon gesagt: Wir finden, dass der Saisonstart unter den erschwerten Umständen gut gelungen ist, dank Eurer Mithilfe und Solidarität. Lasst uns gemeinsam nach vorne schauen, das Wetter, die Plätze und unseren großartigen Sport genießen – und gesund bleiben!
Euer Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Liebe Mitglieder,
vor einer Woche haben wir den Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen aufgenommen – und wir, der Vorstand, möchten Euch zunächst ganz herzlich danken. Danken für Euer Verständnis, für Eure Geduld und Euer Mitmachen. Der Übergang auf die elektronische Platzreservierung hat ohne größere Probleme funktioniert, es gab ausreichend Plätze für alle, ein erster Trainingsbetrieb hat sich auch wieder eingestellt, und die Corona-Regeln wurden grundsätzlich eingehalten.
Vor diesem Hintergrund und den noch offenen Buchungsfenstern haben wir entschieden, ab sofort 4 Einzelstunden pro Mitglied pro Woche zu ermöglichen. Damit kommen wir den ambitionierten Vielspielern entgegen – wir möchten Euch aber sehr bitten, höchstens 2 Mal/Woche Montags – Freitags nach 17 Uhr zu spielen.
Die allermeisten haben sich an die von uns festgelegten Regeln gehalten, die sich aus den Vorgaben des Senats ableiten. Es gab breite Zustimmung zu unserem Vorgehen, zu einzelnen Punkten konstruktive Kritik, in Einzelfällen aber leider auch harsches Unverständnis. All das spiegelt die Vielfalt unserer Mitgliedschaft wider und zeigt, wie lebhaft und diskussionsfreudig unser Verein ist.
Für uns ist und bleibt jedoch klar, dass, solange der Beschluss des Senats Gültigkeit hat, wir diesen umsetzen müssen und werden. Insofern appellieren wir weiterhin an Euch, die von uns eingeführten Maßnahmen mitzutragen – und auch weiterhin dementsprechend zu handeln.
Um es noch einmal zu sagen: Wir machen das alles nicht, um Euch und uns das Leben schwerer zu machen, als unbedingt nötig. Wir machen das, um sicherzustellen, dass wir weiterhin Tennis spielen können. Denn eins ist klar: Tennisplätze werden kontrolliert, und Tennisvereine bleiben nur offen, wenn die Maßnahmen den Vorgaben des Senats entsprechen.
Im Mittelpunkt unseres Vorgehens stand die Einführung einer Online-Platzreservierung. Das Ziel war und ist eindeutig: Auf die Anlage sollen nur diejenigen kommen, die sicher einen Platz zum Spielen haben. So ist es nach wie vor unzulässig, ohne Reservierung in einer „Reservierungslücke“ bei bookandplay sein Glück zu versuchen: nicht nur umgeht das die vorgegebene, jetzt großzügigere Limitierung bzw. hält eine weitere Stunde mit Online-Reservierung offen. Vielmehr führt es, wenn es jeder machte, genau zu dem Effekt, den wir nicht haben wollen – zu viele Mitglieder auf der Anlage, die ihr Glück versuchen.
Erinnern möchten wir auch an zwei weitere, wichtige Regeln: die Umkleiden und Duschen sind (außer zur Entnahme von Dingen aus den Spinden) nach wie vor gesperrt – und neben den gerade spielenden Mitgliedern dürfen keine weiteren Familienmitglieder oder Bekannte die Anlage benutzen.
Wir sind guter Dinge, dass die Beschränkungen nach und nach gelockert werden. Auch für Justyna und ihr Team ist das selbstverständlich von großem wirtschaftlichem Interesse – und damit für uns alle. Wir als Verein wünschen uns nichts mehr, als dass wir auch in Zukunft gut mit ihr zusammenarbeiten können. Ihr Einsatz für die Terrasse und die Außenanlage in den letzten Wochen war wirklich fantastisch, dafür ein ganz herzliches Dankeschön von uns allen.
Nun aber auch noch ein paar Worte zu den Plätzen und zur Platzpflege: Wie jedes Jahr bedürfen die noch weichen Plätze zu Beginn der Saison besonderer Zuwendung: die kommenden Tage sollen wieder sehr trocken werden, vor jeder Stunde muss obligatorisch gewässert werden.
Nach dem Spiel bitte die größten Löcher zutreten, mit dem Dreikant Unebenheiten begradigen, und dann sorgfältig, bis in die Ecken, abziehen.
Sonnenschirme stehen auf der Terrasse für die Plätze zur Verfügung, bitte bei Bedarf dort mitnehmen und nach dem Spiel wieder dort deponieren.
Der Tennisverband hat zwischenzeitlich die vorläufige Planung der Verbandsspiele unter tvbb.liga.nu veröffentlicht – die Saison soll jetzt vom 9. Juni bis 27. September gespielt werden. Wir werden Euch dazu auf dem Laufenden halten – auch die Planungen für vereinsinterne Turniere und besonders das Clubturnier werden sicher davon beeinflusst werden.
Hier noch einmal zusammengefasst die geltenden Regelungen, auf die sich der Vorstand verständigt hat:
- Die Anlage darf ausschließlich zur Ausübung des Tennisspiels betreten werden – das Verweilen auf der Anlage zu anderen Zwecken ist nicht gestattet, Sitzgruppen, Terrasse und Spielplatz, ebenso wie die Grünflächen, bleiben gesperrt. Zuschauen sowie Warten auf einen freien Platz oder die Ballwand ist nicht gestattet.
- Auch Kinder und Jugendliche dürfen sich ausschließlich während des eigenen Tennisspiels auf der Anlage aufhalten. Eine Begleitung von spielenden Eltern durch ihre Kinder ist untersagt.
- Die Platzreservierung wird ab sofort ausschließlich online über Book and Play möglich sein. Reservierungen sind erst am Vortag ausführbar, 24 Stunden im Voraus (z.B. 18 Uhr sonntags für 18 Uhr montags). Lediglich Einzelspiele sind erlaubt, die Spieldauer wird auf 60 Minuten incl. Platzpflege limitiert. Doppel und Mixed sind nicht erlaubt. Wichtig: Reservierungen sind nur möglich mit einem Partner, d.h. bei der Buchung muss ein weiteres freigeschaltetes Mitglied mit benannt werden. Und: die Reservierung für den Partner zählt für diesen natürlich auch als eine der vier Stunden/Woche!
- Die Kontoeinrichtung erfolgt auf Book and Play. Zur Info: unser Verein ist am einfachsten unter „Tiergarten“ zu finden. Eine Freischaltung durch uns erfolgt zeitnah.
- Mit der Reservierung und dem Erscheinen auf der Anlage bestätigt jedes Mitglied, dass es fieber- und symptomfrei ist, sich nicht in Quarantäne befindet und auch sonst kein Covid-Krankheits- oder -Verdachtsfall im unmittelbaren Umfeld existiert.
- Reservierungen sind nur für die Mitglieder möglich, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Dies wird regelmäßig geprüft, ggfls. erfolgt eine Benachrichtigung, dass nicht gespielt werden darf.
- Aufgrund der durch die Beschränkungen vorhersehbar hohen Reservierungsintensität beschränken wir die Spielmöglichkeiten bis auf weiteres auf vier (4) Reservierungen pro Woche pro Spieler. Maximal zwei dieser Reservierungen sollten nach 17 Uhr stattfinden, die zwei anderen außerhalb der Hauptnachfragezeit.
- Gäste und passive Mitglieder sind bis auf weiteres nicht spielberechtigt.
- Training ist mit bis zu zwei (2) Schülern möglich, wenn sich der Trainer an der Seite auf Netzhöhe aufhält, bzw. einer der Schüler pausiert.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten.
- Die Tennishalle darf weiterhin nicht genutzt werden.
- Die Gastronomie bleibt bis auf weiteres geschlossen. Auch ein Verkauf auf die Terrasse ist nicht möglich.
- Die Umkleiden sind gesperrt (Zugang zu den Spinden ist möglich), Duschen ist untersagt. Nur die WC-Anlagen im Flur sind geöffnet. Bitte spielfertig angezogen auf der Anlage erscheinen.
- Bitte regelmäßig die Hände waschen und die Möglichkeiten zur Handdesinfektion nutzen.
- Den Anweisungen der anwesenden Vorstandsmitglieder, des Geschäftsstellenleiters sowie des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir als Vorstand werden das Reservierungsverhalten und die Beachtung der anderen Regeln evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen beschließen. Wir appellieren weiterhin an Eure Vernunft und hoffen auf Eure fortgesetzte Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Wie schon gesagt: Wir finden, dass der Saisonstart unter den erschwerten Umständen gut gelungen ist, dank Eurer Mithilfe und Solidarität. Lasst uns gemeinsam nach vorne schauen, das Wetter, die Plätze und unseren großartigen Sport genießen – und gesund bleiben!
Euer Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.