24.04.2020 | Coronavirus - Information des Vorstands
Spielbetrieb ab 27.04. eingeschränkt möglich, verpflichtende Online-Buchung via BookandPlay
Liebe Mitglieder,
wie Ihr sicher alle schon vernommen habt, hat der Berliner Senat mit Beschluss vom 21. April Erleichterungen beim Sport beschlossen, die es uns auch ermöglichen, den Spielbetrieb unter sehr eingeschränkten Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen. (Auszug s. unten). Das freut uns alle, aber es ist auch eine große Verantwortung.
Es geht jetzt darum, überhaupt wieder Tennis spielen zu können. An einen regulären Vereinsbetrieb, wie wir uns alle wünschen, ist zurzeit nicht zu denken. Insofern liegt der Fokus darauf, eine möglichst intensive Platzbelegung bei möglichst wenigen Mitgliedern auf der Anlage zu erreichen. Wir fordern Euch auf, die unten formulierten Regelungen einzuhalten. Diese sind aus unserer Sicht ein erster Schritt, um sukzessive wieder in den Tennisbetrieb einzutreten und die Interessen aller Mitglieder einigermaßen zur Geltung kommen zu lassen.
Wir als Vorstand sind verpflichtet, die staatlichen Vorgaben ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie möglichst gut eingehalten werden. Nur mit Eurem Verständnis, Eurer Kooperation und Eurer Solidarität werden wir es schaffen, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir zählen auf Euch - klar ist aber auch, dass wir regelwidriges Verhalten, im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder, nicht durchgehen lassen können. Die Sportverwaltung könnte sonst unseren Spielbetrieb wieder beenden – was sicher niemand will.
Unser Sportwart David Jaehner ist daher vom Vorstand zum Corona-Beauftragten ernannt worden, er berät den Verein in allen relevanten Fragen rund um die Pandemie und hält regelmäßigen Kontakt zu den Verantwortlichen im Tennisverband und den staatlichen Gremien.
Im Einklang mit §7 der aktuell gültigen Verordnung des Landes Berlin vom 21.4.2020 hat sich der Vorstand auf folgende Regelungen verständigt:
Wir als Vorstand werden das Reservierungsverhalten und die Beachtung der anderen Regeln evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen (Lockerungen oder weitere Beschränkungen) beschließen. Wir appellieren an Eure Vernunft und hoffen auf Eure Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Uns ist sehr bewusst, dass das nicht der Start in eine Freiluftsaison ist, wie wir ihn uns alle gewünscht hätten. Wir sollten uns aber unserer privilegierten Situation bewusst sein und das Beste daraus machen. Turniere stehen noch nicht an – bewegen wir uns, haben wir Freude an der frischen Luft – und bleiben wir gesund!
Der Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Liebe Mitglieder,
wie Ihr sicher alle schon vernommen habt, hat der Berliner Senat mit Beschluss vom 21. April Erleichterungen beim Sport beschlossen, die es uns auch ermöglichen, den Spielbetrieb unter sehr eingeschränkten Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen. (Auszug s. unten). Das freut uns alle, aber es ist auch eine große Verantwortung.
Es geht jetzt darum, überhaupt wieder Tennis spielen zu können. An einen regulären Vereinsbetrieb, wie wir uns alle wünschen, ist zurzeit nicht zu denken. Insofern liegt der Fokus darauf, eine möglichst intensive Platzbelegung bei möglichst wenigen Mitgliedern auf der Anlage zu erreichen. Wir fordern Euch auf, die unten formulierten Regelungen einzuhalten. Diese sind aus unserer Sicht ein erster Schritt, um sukzessive wieder in den Tennisbetrieb einzutreten und die Interessen aller Mitglieder einigermaßen zur Geltung kommen zu lassen.
Wir als Vorstand sind verpflichtet, die staatlichen Vorgaben ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie möglichst gut eingehalten werden. Nur mit Eurem Verständnis, Eurer Kooperation und Eurer Solidarität werden wir es schaffen, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir zählen auf Euch - klar ist aber auch, dass wir regelwidriges Verhalten, im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder, nicht durchgehen lassen können. Die Sportverwaltung könnte sonst unseren Spielbetrieb wieder beenden – was sicher niemand will.
Unser Sportwart David Jaehner ist daher vom Vorstand zum Corona-Beauftragten ernannt worden, er berät den Verein in allen relevanten Fragen rund um die Pandemie und hält regelmäßigen Kontakt zu den Verantwortlichen im Tennisverband und den staatlichen Gremien.
Im Einklang mit §7 der aktuell gültigen Verordnung des Landes Berlin vom 21.4.2020 hat sich der Vorstand auf folgende Regelungen verständigt:
- Der Spielbetrieb wird am Montag, den 27. April 2020, wieder aufgenommen.
- Die Anlage darf ausschließlich zur Ausübung des Tennisspiels betreten werden – das Verweilen auf der Anlage zu anderen Zwecken ist nicht gestattet, Sitzgruppen, Terrasse und Spielplatz, ebenso wie die Grünflächen, bleiben gesperrt. Zuschauen sowie Warten auf einen freien Platz oder die Ballwand ist nicht gestattet.
- Auch Kinder und Jugendliche dürfen sich ausschließlich während des eigenen Tennisspiels auf der Anlage aufhalten. Eine Begleitung von spielenden Eltern durch ihre Kinder ist untersagt.
- Die Platzreservierung wird ab sofort ausschließlich online über Book and Play möglich sein. Reservierungen sind erst am Vortag ausführbar, 24 Stunden im Voraus (z.B. 18 Uhr sonntags für 18 Uhr montags). Lediglich Einzelspiele sind erlaubt, die Spieldauer wird auf 60 Minuten incl. Platzpflege limitiert. Doppel und Mixed sind nicht erlaubt, auch nicht für Familienmitglieder. Wichtig: Reservierungen sind nur möglich mit einem Partner, d.h. bei der Buchung muss ein weiteres freigeschaltetes Mitglied mit benannt werden. Und: die Reservierung für den Partner zählt für diesen natürlich auch als eine der beiden Stunden/Woche!
- Am Samstag, 25. April 20 wird es in der Geschäftsstelle unter 030/39 83 81 83 eine telefonische Hotline von 13 bis 17 Uhr geben, um bei der Kontoeinrichtung auf Book and Play zu unterstützen. Zur Info: unser Verein ist am einfachsten unter „Tiergarten“ zu finden. Eine Freischaltung durch uns erfolgt zeitnah.
- Mit der Reservierung und dem Erscheinen auf der Anlage bestätigt jedes Mitglied, dass es fieber- und symptomfrei ist, sich nicht Quarantäne befindet und auch sonst kein Covid-Krankheits- oder -Verdachtsfall im unmittelbaren Umfeld existiert.
- Reservierungen sind nur für die Mitglieder möglich, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Dies wird regelmäßig geprüft, ggfls. erfolgt eine Benachrichtigung, dass nicht gespielt werden darf.
- Aufgrund der durch die Beschränkungen vorhersehbar hohen Reservierungsintensität beschränken wir die Spielmöglichkeiten bis auf weiteres auf zwei (2) Reservierungen pro Woche pro Spieler. Maximal eine dieser Reservierungen sollte nach 16 Uhr stattfinden, die zweite außerhalb der Hauptnachfragezeit.
- Gäste und passive Mitglieder sind bis auf weiteres nicht spielberechtigt.
- Training ist mit bis zu zwei (2) Schülern möglich, wenn sich der Trainer an der Seite auf Netzhöhe aufhält, bzw. einer der Schüler pausiert.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten.
- Die Tennishalle darf weiterhin nicht genutzt werden.
- Die Gastronomie bleibt bis auf weiteres geschlossen. Auch ein Verkauf auf die Terrasse ist nicht möglich.
- Die Umkleiden sind gesperrt (Zugang zu den Spinden ist möglich), Duschen ist untersagt. Nur die WC-Anlagen im Flur sind geöffnet. Bitte spielfertig angezogen auf der Anlage erscheinen.
- Bitte regelmäßig die Hände waschen und die Möglichkeiten zur Handdesinfektion nutzen.
- Den Anweisungen der anwesenden Vorstandsmitglieder, des Geschäftsstellenleiters sowie des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir als Vorstand werden das Reservierungsverhalten und die Beachtung der anderen Regeln evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen (Lockerungen oder weitere Beschränkungen) beschließen. Wir appellieren an Eure Vernunft und hoffen auf Eure Zusammenarbeit. Verstöße gegen o.g. Regelungen können ggfls. zu individuellem Spielverbot führen. Wir behalten uns satzungsgemäß weitere Sanktionen vor.
Uns ist sehr bewusst, dass das nicht der Start in eine Freiluftsaison ist, wie wir ihn uns alle gewünscht hätten. Wir sollten uns aber unserer privilegierten Situation bewusst sein und das Beste daraus machen. Turniere stehen noch nicht an – bewegen wir uns, haben wir Freude an der frischen Luft – und bleiben wir gesund!
Der Vorstand
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.